Öffentliche Bekanntmachung
36. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Fassung 1. Teilfortschreibung)
der VG Bitburger Land
– Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 26.06.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Brecht – Teilgebiet „Am Sonnenhang“ – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP – Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Ortsteil Brecht einzuleiten.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Ortslage Brecht der Straße „Am Sonnenhang“ und hat eine Größe von ca. 1,76 ha. Die FNP-Änderung stellt auf den o.g. Bereich ab.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes zu schaffen. Nachfolgend an die Einleitung der förmlichen Bauleitplanung wird die FNP-Änderung in einem Aufstellungsverfahren durchgeführt.
Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, in der Zeit vom
05.08.2025 bis einschließlich 06.09.2025
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter
www.bitburgerland.de/bekanntmachungen
eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde Brecht will im Bereich der Flächen „Am Sonnenhang“ zwei neue Bauflächen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitgestellt werden.
Das Plangebiet, das dieser Neubaubedarf ausweisen soll, ist im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der Ortsgemeinde Brecht als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die geplante Änderung des FNP in einen allgemeinen Wohnbaufläche stellt eine planungsrechtliche Anpassung (Tatsächliche Bodennutzung) dar.
Die dargestellten Ziele und Zwecke der Planung sollen als städtebauliche Zielsetzung im FNP aufgegriffen und angepasst werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
